Wahlarztinfo

 

Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt ist ein Arzt ohne Kassenvertrag, somit ist auch eine Direktverrechnung mit den Kassen nicht möglich. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, in der alle Leistungen detailliert aufgelistet sind. Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg der Bank wird die Honorarnote bei der entsprechenden Krankenkasse zur Refundierung eingereicht. Die Höhe der rückerstatteten Kosten richtet sich nach der vollbrachten Leistung und ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif wird eventuell von einer Privatversicherung übernommen.

 

Warum zum Wahlarzt?

Aufgrund einer niedrigeren Patientenfrequenz kann in die Betreuung des Patienten mehr Zeit investiert werden. Zudem ermöglicht ein großzügig ausgelegtes Terminvergabesystem kurze Wartezeiten.

 

Coloskopie:

Im Zuge der Vorsorgeuntersuchung wird ab 50 Jahren die Darmspiegelung direkt mit den Sozialversicherungsträgern abgerechnet und ist für den Patienten kostenlos.

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